Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Hinweise für Hannover: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Es können nur so genannte Brauchtumsfeuer erlaubt werden, d. h. das Abbrennen von Feuern, die sich im Einzelnen einer langen Tradition erfreuen, z. B. jahrelang veranstaltete Osterfeuer, Sonnenwendfeuer, Martinsfeuer von Kindergärten oder Kirchen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hannover - 32.43 - Allg. Ordnungsaufgaben, Verkehrsaußendienst, Waffenrecht, Städt. Ordnungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr.: 08:30 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bemerkungen
Hinweise für Hannover: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Walpurgisnacht, verbrennen, Halloween, Funkenfeuer, Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, brennen, Johannisfeuer, Brauchtumspflege, Brandtage, abbrennen, Feuer