Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
Beschreibung
Unerfreuliche Überraschung: Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Wer gibt jetzt Auskunft, wie es weitergeht?
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kraftfahrzeug - wegen Abschleppung Informationen einholen
Die Ordnungsbehörde hat neben vielen anderen Aufgaben im Rahmen der Verkehrsüberwachung dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge, die widerrechtlich abgestellt sind, abgeschleppt werden. Oftmals sind dies Fahrzeuge, die widerrechtlich auf für Menschen mit Behinderungen vorbehaltenen Flächen abgestellt sind, aber auch Fahrzeuge, die andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer oder sogar Notfallfahrzeuge wie Feuerwehr oder Krankenwagen behindern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Zentraler Außendienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kraftfahrzeug - wegen Abschleppung Informationen einholen
Die abgeschleppten Fahrzeuge werden von der Abschleppfirma Kfz-Service Röben GmbH auf dem Betriebsgelände Langenweg 20, 26125 Oldenburg (Hiro-Automarkt, Einfahrt links neben dem Autohaus) abgestellt und können dort unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und des Personalausweises abgeholt werden.
Kontaktdaten:
Kfz-Service Röben GmbH
Telefon: 04483 93000 oder 0171 6466700/701
VWG Linie: 314 und 324, Haltestelle: Felix-Wankel-Straße
Bei großen Sonderveranstaltungen wie Kramermarkt oder Stadtfest werden auch andere Flächen genutzt. Der Verbleib des Fahrzeuges kann beim Zentralen Außendienst der Stadt Oldenburg unter den Telefonnummern 0441 235-3531 oder 0441 235-3530 erfragt werden. Außerdem wird die Polizei über jede Abschleppmaßnahme informiert, sodass außerhalb der städtischen Dienstzeiten auch dort nachgefragt werden kann.
Kosten
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kraftfahrzeug - wegen Abschleppung Informationen einholen
Die Abschleppkosten werden der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt, ebenso wie entstandene Verwaltungsgebühren. Außerdem wird ein Verwarngeld erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
abschleppen, Abschleppunternehmen