Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
Beschreibung
Unerfreuliche Überraschung: Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Wer gibt jetzt Auskunft, wie es weitergeht?
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
Im Rahmen der Gefahrenabwehr haben die Gemeinden und die Polizei die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge sicherzustellen, abschleppen und versetzen zu lassen. Finden Sie Ihr Fahrzeug also einmal nicht an dem Platz wieder, an dem Sie es abgestellt haben, fragen Sie bei der zuständigen Gemeinde oder Polizeidienststelle nach.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr haben die Gemeinden und die Polizei die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge sicherzustellen, abschleppen und versetzen zu lassen. Finden Sie Ihr Fahrzeug also einmal nicht an dem Platz wieder, an dem Sie es abgestellt haben, fragen Sie bei der zuständigen Gemeinde oder Polizeidienststelle nach.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Ordnungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
27356 Rotenburg (Wümme)
Kontaktperson
Frau Alina Brandes
Herr Merten Franz
Frau Aurelia Muras
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
abschleppen, Abschleppunternehmen