abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft

    Beschreibung

    Unerfreuliche Überraschung: Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Wer gibt jetzt Auskunft, wie es weitergeht?

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt am Rübenberge - 325 Verkehr und Kfz-Zulassung (Verkehrsbehörde)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Stadtmauer 1

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 2

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05032 84-430

    Telefon Festnetz: 05032 84-0

    E-Mail: stadtverwaltung@neustadt-a-rbge.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    abschleppen, Abschleppunternehmen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de