abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung
Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
Beschreibung
Unerfreuliche Überraschung: Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Wer gibt jetzt Auskunft, wie es weitergeht?
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Straßenverkehr -42.5-
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 15 bis 18 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
abschleppen, Abschleppunternehmen