Wilder Müll Entsorgung
Beschreibung
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.
Ansprechpartner
Gemeinde Ovelgönne - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 18 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 7:30-12:30 Uhr Dienstag: 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr Mittwoch: 7:30-12:30 Uhr (Das Sozialamt ist mittwochs geschlossen) Donnerstag: 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr Freitag: 7:30-12:30 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich. Um vorherige Terminverinbarung wird gebeten.
Kontaktperson
Herr K. Blankenstein
Bankverbindung
Gemeinde Ovelgönne
Empfänger: Gemeinde Ovelgönne
IBAN: DE28 2805 0100 0060 3700 20
BIC: SLZODE22XXX
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Gemeinde Ovelgönne
Empfänger: Gemeinde Ovelgönne
IBAN: DE55 2806 1410 0051 7011 00
BIC: GENODEF1BRN
Bankinstitut: Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eG
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Beschreibung des Fundortes
gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Es gibt folgende Hinweise: Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.04.2024
Stichwörter
Müllkippe, unerlaubte Entsorgung