• Westoverledingen (Landkreis Leer, Niedersachsen)
Wilder Müll Entsorgung

Wilder Müll Entsorgung

Beschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Ansprechpartner

Gemeinde Westoverledingen - Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 18

26810 Westoverledingen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 100262

26804 Westoverledingen

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Freitag 08:30 - 12:30 Uhr ; Montag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04955 933-110

Telefon Festnetz: 04955 933-111

E-Mail: ordnungsamt@westoverledingen.de

Bankverbindung

Gemeinde Westoverledingen

Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

IBAN: DE08 2859 0075 6107 0947 00

BIC: GENODEF1LER

Bankinstitut: Ostfriesische Volksbank

Gemeinde Westoverledingen

Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

IBAN: DE29 2856 2716 0000 5070 00

BIC: GENODEF1WEF

Bankinstitut: Raiffeisenbank Flachsmeer

Gemeinde Westoverledingen

Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

IBAN: DE66 2855 0000 0009 8008 30

BIC: BRLADE21LER

Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

Version

Technisch erstellt am 13.06.2018

Technisch geändert am 25.03.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Bauamt

Adresse

Hausanschrift

Bergmannstraße 37

26789 Leer

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:  In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich. ; Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:  In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0491 926-1264(Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen)

Telefon Festnetz: 0491 926-1248(Immissionsschutz)

Telefon Festnetz: 0491 926-1217(Wohnraumförderung)

Telefon Festnetz: 0491 926-1317(Abfallrecht und Bodenschutz)

Fax: 0491 926-1754

E-Mail: bauafsicht@lkleer.de(Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen)

E-Mail: immissionsschutz@lkleer.de(Immissionsschutz)

E-Mail: wohnraumfoerderung@lkleer.de(Wohnraumfoerderung)

E-Mail: abfallboden@lkleer.de(Abfallrecht und Bodenschutz)

Bankverbindung

Landkreis Leer

Empfänger: Landkreis Leer

IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

BIC: BRLADE21LER

Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

Version

Technisch erstellt am 06.10.2020

Technisch geändert am 21.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare

Beschreibung des Fundortes

gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise: Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.04.2024

Version

Technisch erstellt am 12.05.2010

Technisch geändert am 23.04.2024

Stichwörter

Müllkippe, unerlaubte Entsorgung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024