Wilder Müll Entsorgung

    Wilder Müll Entsorgung

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Harburg: Wilder Müll in der Landschaft

    Allgemeine Informationen

    Wilder Müll

    Als wilden Müll bezeichnet man Abfälle, die in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert werden. Ein solches Handeln ist verboten und stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar. § 28 Abs. 1 KrWG schreibt vor, dass Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür vorgesehenen Abfallbeseitigungsanlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.

    Wer ist für die Entsorgung zuständig?

    Ist der Verursacher nicht bekannt, so geht die Verpflichtung zur Entsorgung auf den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – die Abfallwirtschaft – über. Für die Abholung und Entsorgung der Abfälle wurde die Landschaftspflegegruppe eingerichtet, die beim Betrieb Abfallwirtschaft angesiedelt ist.

    Ich habe eine wilde Müllablagerung entdeckt. An wen kann ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner und geben Sie den Standort, die Art sowie die ungefähre Menge der Abfälle an.

    Wann wird der wilde Müll von meinem Grundstück abgeholt?

    Die Koordinierung der Terminplanung für die Landschaftspflegegruppe erfolgt über den Betrieb Abfallwirtschaft. Wenn Sie wissen möchten, wann die Abfälle abgeholt werden, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung unter der Rufnummer 04171/693-694.

    Ich habe jemanden dabei beobachtet, wie er Müll in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert hat. Was kann ich tun?

    Das Ablagern von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Verursacher verstößt damit gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Geldbuße kann bis zu 100.000,00 Euro betragen.

    Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn es einen Zeugen gibt, der die Tat beobachtet hat und sich dieser bereit erklärt, Angaben zu seiner eigenen Person, zum Verursacher (zum Beispiel Kennzeichen) sowie zum Sachverhalt zu machen.

    Haben Sie jemanden dabei beobachtet, wie dieser widerrechtlich Abfälle in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert hat, und wollen eine Aussage machen, finden Sie rechts beim Navigationspunkte Formulare den Zeugenfragebogen.

    Ansprechpartnerin für entsprechende Ordnungswidrigkeiten ist:

    Frau Lahmann, Abteilung Umwelt

    Telefon:               04171/693-400

    Telefax:               04171/693-175

    E-Mail:                 N.Lahmann@LKHarburg.de



    Allgemeine Informationen

    Wilder Müll

    Als wilden Müll bezeichnet man Abfälle, die in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert werden. Ein solches Handeln ist verboten und stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar. § 28 Abs. 1 KrWG schreibt vor, dass Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür vorgesehenen Abfallbeseitigungsanlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.

    Wer ist für die Entsorgung zuständig?

    Ist der Verursacher nicht bekannt, so geht die Verpflichtung zur Entsorgung auf den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger - die Abfallwirtschaft - über. Für die Abholung und Entsorgung der Abfälle wurde die Landschaftspflegegruppe eingerichtet, die beim Betrieb Abfallwirtschaft angesiedelt ist.

    Ich habe eine wilde Müllablagerung entdeckt. An wen kann ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner und geben Sie den Standort, die Art sowie die ungefähre Menge der Abfälle an.

    Wann wird der wilde Müll von meinem Grundstück abgeholt?

    Die Koordinierung der Terminplanung für die Landschaftspflegegruppe erfolgt über den Betrieb Abfallwirtschaft. Wenn Sie wissen möchten, wann die Abfälle abgeholt werden, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung unter der Rufnummer 04171/693-694.

    Ich habe jemanden dabei beobachtet, wie er Müll in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert hat. Was kann ich tun?

    Das Ablagern von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Verursacher verstößt damit gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Geldbuße kann bis zu 100.000,00 Euro betragen.

    Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn es einen Zeugen gibt, der die Tat beobachtet hat und sich dieser bereit erklärt, Angaben zu seiner eigenen Person, zum Verursacher (zum Beispiel Kennzeichen) sowie zum Sachverhalt zu machen.

    Haben Sie jemanden dabei beobachtet, wie dieser widerrechtlich Abfälle in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert hat, und wollen eine Aussage machen, finden Sie rechts beim Navigationspunkte Formulare den Zeugenfragebogen.

    Ansprechpartnerin für entsprechende Ordnungswidrigkeiten ist:

    Frau Lahmann, Abteilung Umwelt

    Telefon: 04171/693-400

    Telefax: 04171/693-175

    E-Mail: N.Lahmann@LKHarburg.de



    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 40

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Abfallberatung: Montag bis Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Gebührenveranlagung: Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-694

    Fax: +49 4171 693-991570

    E-Mail: abfallberatung@lkharburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 693-99100

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2023 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Es gibt folgende Hinweise: Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Müllkippe, unerlaubte Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

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