Wilder Müll Entsorgung
Beschreibung
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweise für Region Hannover: Wilder Müll Entsorgung
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in freier Landschaft und in Wäldern sowie im öffentlichen Raum außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Wenn es keinen Hinweis auf einen Verursacher oder eine Verursacherin gibt, können Sie derartigen "wilden Müll" zur Entsorgung melden:
· für die Entsorgung von "wildem Müll" innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist grundsätzlich die jeweilige Kommune zuständig.
· für die Entsorgung von "wildem Müll" außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist grundsätzlich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, aha) zuständig.
· Bei Hinweisen auf einen Verursacher oder eine Verursacherin melden Sie dies bitte bei der unteren Abfallbehörde der Region Hannover (s. o.).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Laatzen: Wilder Müll Entsorgung
Team Sicherheit und Ordnung
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.
Hinweise für Region Hannover: Wilder Müll Entsorgung
Entsprechend des Fundorts melden Sie den "wilden Müll" zur Entsorgung bitte bei der jeweiligen Kommune oder bei aha unter der E-Mailadresse wildermuell@aha-region.de. Für das Stadtgebiet Hannover können Sie auch die Hannover-Sauber-App nutzen.
Ansprechpartner
36.26 - Team Bodenschutz West und Abfall
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61622641
E-Mail: abfall@region-hannover.de
E-Mail: Bodenschutz@region-hannover.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Region Hannover: Wilder Müll Entsorgung
Zur schnelleren Bearbeitung wird um eine möglichst genaue Beschreibung des Fundortes gebeten. Es wäre hilfreich, der Meldung Fotos beizufügen.
Formulare
Beschreibung des Fundortes
gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Region Hannover: Wilder Müll Entsorgung
Für die meldende Person fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Es gibt folgende Hinweise: Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.04.2024
Stichwörter
Müllkippe, unerlaubte Entsorgung