Wilder Müll Entsorgung

    Wilder Müll Entsorgung

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Helmstedt: Wilder Müll Entsorgung

    Allgemeine Informationen

    Leider wird unsere Umwelt immer wieder als "wilde Müllkippe" missbraucht.

    Als "wilden Müll" bezeichnet man illegale Ablagerungen von Abfällen in der freien Landschaft.

    Diese Müllablagerungen werden heutzutage überall aufgefunden, auf und an der Straße, im Wald oder auf dem Feld.

    "Weggeworfen" wird dabei alles, was nicht mehr benötigt wird: Hausmüll, Gartenabfälle (Baum-, Strauch- und Rasenschnitt), Renovierungsabfälle, Sperrmüll, Altreifen, Kühlschränke, Batterien und vieles mehr.

    Dabei können viele dieser Abfälle ohne Mühe einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden, zum Teil sogar ohne separate Gebühr.

    Auch werden immer häufiger gefährliche Abfälle, im allgemeinen Sprachgebrauch Sondermüll, illegal abgelagert.

    Dazu gehören z. B. Asbest, Asbestzementabfälle, wassergefährdende Flüssigkeiten, Altöl, teerölimprägnierte Lichtmasten und Bahnschwellen.

    Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar.



    Allgemeine Informationen

    Leider wird unsere Umwelt immer wieder als "wilde Müllkippe" missbraucht.

    Als "wilden Müll" bezeichnet man illegale Ablagerungen von Abfällen in der freien Landschaft.

    Diese Müllablagerungen werden heutzutage überall aufgefunden, auf und an der Straße, im Wald oder auf dem Feld.

    "Weggeworfen" wird dabei alles, was nicht mehr benötigt wird: Hausmüll, Gartenabfälle (Baum-, Strauch- und Rasenschnitt), Renovierungsabfälle, Sperrmüll, Altreifen, Kühlschränke, Batterien und vieles mehr.

    Dabei können viele dieser Abfälle ohne Mühe einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden, zum Teil sogar ohne separate Gebühr.

    Auch werden immer häufiger gefährliche Abfälle, im allgemeinen Sprachgebrauch Sondermüll, illegal abgelagert.

    Dazu gehören z. B. Asbest, Asbestzementabfälle, wassergefährdende Flüssigkeiten, Altöl, teerölimprägnierte Lichtmasten und Bahnschwellen.

    Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

    Hinweise für Helmstedt: Wilder Müll Entsorgung

    Bei Auffinden von "wildem Müll" wenden Sie sich bitte an die untere Abfallbehörde. So kann die Entsorgung der Abfälle veranlasst werden.

    Beim Auffinden von gefährlichen Abfällen wenden Sie sich bitte  an Herrn Rademacher (05351 121-2421).

    Bei Auffinden von "wildem Müll" wenden Sie sich bitte an die untere Abfallbehörde. So kann die Entsorgung der Abfälle veranlasst werden.

    Beim Auffinden von gefährlichen Abfällen wenden Sie sich bitte an Herrn Rademacher (05351 121-2421).

    Ansprechpartner

    16.11 - Illegale Abfallablagerung

    Adresse

    Hausanschrift

    38350 Helmstedt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Samtgemeinde Velpke

    Adresse

    Hausanschrift

    Grafhorster Straße 6

    38458 Velpke

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein Montag 8 - 12 Uhr Dienstag 8- 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8- 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr Bürgerbüro Montag 8 - 12 Uhr Dienstag 7- 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7 - 18 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05364 52-0

    Fax: 05364 52-52

    E-Mail: samtgemeinde@velpke.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Heine, Hans-Walter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Helmstedt: Wilder Müll Entsorgung

    Es werden eine Karte zu der Ortslage und eine Bildaufnahmen des Abfalls benötigt.

    Es werden eine Karte zu der Ortslage und eine Bildaufnahmen des Abfalls benötigt.

    Formulare

    Beschreibung des Fundortes

    gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise für Helmstedt: Wilder Müll Entsorgung

    Liegen Hinweise auf einen Verursacher vor, wird von der Unteren Abfallbehörde neben einem abfallrechtlichen Verfahren auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei gefährlichen Abfällen ermitteln die Strafverfolgungsbehörden.

    Liegen Hinweise auf einen Verursacher vor, wird von der Unteren Abfallbehörde neben einem abfallrechtlichen Verfahren auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei gefährlichen Abfällen ermitteln die Strafverfolgungsbehörden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Es gibt folgende Hinweise: Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Müllkippe, unerlaubte Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)