Handelsregister Eintragung
    99057001060000

    Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister

    Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb oder wollen Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich.

    Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb oder wollen Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich.

    Hinweise für Niedersachsen: Handelsregister Eintragung

    Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb oder wollen Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich.

    Beschreibung

    Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (zum Beispiel Erfordernis der Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), so sind Sie Kaufmann oder Kauffrau und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

    Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

    Das von den Amtsgerichten geführte Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis über alle Kaufleute im Bezirk des jeweiligen Registergerichts.

    Aufgabe des Handelsregisters

    Mit dem Handelsregister soll Rechtssicherheit geschaffen werden (zum Beispiel für den Abschluss von Verträgen). Es beinhaltet daher Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Unternehmen (zum Beispiel genaue Firmenbezeichnung, Sitz des Unternehmens, Zweigniederlassungen, eventuelle Haftungsbeschränkungen, vertretungsberechtigte Personen, persönlich haftende Gesellschafter). Auch Gesellschafterlisten oder Protokolle von Jahreshauptversammlungen können beim Amtsgericht eingesehen werden.

    Alle Interessierten können zu Informationszwecken beim Amtsgericht Einsicht in das Handelsregister nehmen und einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beantragen. Alle Neueintragungen und Änderungen (zum Beispiel Geschäftsführerwechsel, Prokura und Löschungen) werden nunmehr elektronisch im Registerportal bekannt gemacht.

    Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen.

    • Abteilung A: Hier sind unter anderem Einzelkaufleute (e.K.), offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) eingetragen.
    • Abteilung B: Hier sind Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) eingetragen.

    Bei Änderung von maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag von der zuständigen Stelle korrigieren.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Notariat.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Notariat.

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • öffentlich beglaubigter Antrag auf Eintragung in das Handelsregister
    • Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsache sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)

    Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle und Ihrer Kammer.

    Formulare

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an die zuständige Stelle, welche Sie auch beim Formulieren des Antrags berät. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg.

    Voraussetzungen

    Verpflichtet zur Eintragung sind:

    • Personengesellschaften wie Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG),
    • Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) und
    • jeder Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Ob das der Fall ist, kann sich beispielsweise nach dem Jahresumsatz, dem Kapital, der Anzahl der Geschäftsvorgänge oder der Anzahl der Beschäftigten richten und ist eine Einzelfallentscheidung. Eine genaue Definition gibt es nicht.

    Kleingewerbetreibende sind von der Eintragungspflicht ins Handelsregister ausgenommen. Sie können sich, müssen sich aber nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Auch Freiberufler sind von der Eintragungspflicht ausgenommen.

    Ist Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen, gelten Sie rechtlich als Kauffrau beziehungsweise Kaufmann und haben unter anderem folgende Rechte und Pflichten:

    • Sie dürfen Prokura erteilen, also Angestellte mit weitreichenden Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen ausstatten. Ihrer besonderen Bedeutung wegen wird die Erteilung einer Prokura in das Handelsregister eingetragen.
    • Sie können einen Gerichtsstand frei vereinbaren.
    • Sie können Bürgschaften, Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis auch mündlich erteilen.
    • Sie müssen die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften beachten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde

    Verfahrensablauf

    Sie dürfen den Antrag ausschließlich in öffentlich beglaubigter Form elektronisch beim Registergericht einreichen. Wenden Sie sich dafür an eine Notarin oder einen Notar.

    Diese helfen Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigen diese und reichen sie beim zuständigen Registergericht ein.

    Die Notarkammer Niedersachsen nennt Ihnen auf Anfrage Notarinnen und Notare in Ihrer Nähe.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die unverzügliche Anmeldung ist anzuraten, da gesetzliche Anmeldepflichten bestehen.

    Bearbeitungsdauer

    Über die Eintragung entscheidet das Registergericht unverzüglich nachdem die Anmeldung dort eingegangen ist. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

    Kosten

    Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kammern unterstützen das Amtsgericht bei der Führung des Handelsregisters. Das Amtsgericht fordert die Kammer in bestimmten Fällen auf, zu einem Antrag auf Eintragung ins Handelsregister oder einer Änderung eine gutachtliche Stellungnahme abzugeben.
    Um nachträgliche Beanstandungen und kostspielige Änderungen zu vermeiden sowie die Eintragung zu beschleunigen, sollten Sie Ihre geplante Unternehmensgründung schon im Vorfeld mit Ihrer Kammer abstimmen.

    Betreiben Sie ein Unternehmen, das keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (so genannte Kleingewerbetreibende), so sind Sie nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern Sie von dieser Berechtigung Gebrauch machen und sich in das Handelsregister eintragen lassen, werden Sie mit der Eintragung Kaufmann oder Kauffrau. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die Industrie-und Handelskammer an Ihrem Wohnort.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 15.03.2010

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2010
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Handelsregister, Handelsregistereintrag, KGaA, Handelsregistereintragung, einzelkaufmännisch, Unternehmensgründung, Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Einzelunternehmen, KG, Offene Handelsgesellschaft, Neugründung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anmeldung, Handelsregisteranmeldung, Kaufleute

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024