Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Beschreibung
Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.
Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Gemeinde Friedeburg - Fachdienst 4.3 Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rauthaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr Mittwoch 08:30-12:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr
Bankverbindung
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE90 2855 0000 0002 0015 01
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE39 2806 9773 0022 0914 00
BIC: GENODEF1WWM
Bankinstitut: Raiba Wiesedermeer/Wiesede/Marcardsmoor
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE98 2856 2297 0210 4016 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank eG
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wittmund
Adresse
Hausanschrift
Wittmund Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do. zusätzlich 14:15 bis 15:45 Uhr Zulassungsstelle: Mo. bis Mi. und Fr. 7:30 bis 12:00 Uhr Do. 7:30 bis 16:30 Zentrum für Arbeit, Jugend und Soziales: Mo. Bis Fr. von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Mo., Di. und Do. zusätzlich von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr
Kontakt
Internet
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanzeige
- Aufstellererlaubnis
- Bauartzulassung
Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes, ValidierungMI