Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Beschreibung
Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.
Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Gemeinde Apen - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Apen, Markt
Linie:- Bus: 362,363,364,366,689
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04489 73-80
E-Mail: gemeinde@apen.de
Kontaktperson
Herr Stöhr
Frau Steenblock
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE05 2802 0050 7842 7200 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG, Westerstede
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE04 2806 1822 1210 3187 00
BIC: GENODEF1EDE
Bankinstitut: Volksbank Oldenburg e. G.
Gemeinde Apen
Empfänger: Gemeinde Apen
IBAN: DE44 2805 0100 0040 3102 29
BIC: BRLADE21LZO
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg, Westerstede
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 818-8100
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Ammerland
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04488 56-1681
E-Mail: ea@ammerland.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanzeige
- Aufstellererlaubnis
- Bauartzulassung
Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes, ValidierungMI