Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Beschreibung

    Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.

    Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Brome - Fachbereich Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 36

    38465 Brome

    Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Brome, Schule

    Bus: 151, 153, 160, 161, 164, 165

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr 

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05833 84-108

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE39 2579 1635 0007 1307 00

    BIC: GENODEF1HMN

    Bankinstitut: Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land - Altmark

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE53 2695 1311 0014 1517 24

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE26 2699 1066 2015 4390 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank Wolfsburg

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE30 2501 0030 0049 5003 06

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2021 (von: Janze, Bianca)

    Technisch geändert am 14.06.2021 (von: Schulz, Holger)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Gifhorn

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 1

    38518 Gifhorn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05371 82-0

    E-Mail: ea@gifhorn.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • Gewerbeanzeige
    • Aufstellererlaubnis
    • Bauartzulassung

    Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes, ValidierungMI

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)