Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Bekanntgabe von Ort und Zeit

    Handwerksmeisterprüfung - Einladung

    Beschreibung

    Ort und Zeit der Meisterprüfung im Handwerk sind dem Prüfling mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. In der Einladung wird dem Prüfling auch mitgeteilt, welche Arbeits- und Hilfsmittel notwendig oder erlaubt sind. Außerdem wird auf die Folgen von Rücktritt und Nichtteilnahme hingewiesen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Theaterwall 32

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Fax: 0441 232-218

    Telefon Festnetz: 0441 232-0

    E-Mail: info@hwk-oldenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.07.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English