Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Bekanntgabe von Ort und Zeit

    Handwerksmeisterprüfung - Einladung

    Beschreibung

    Ort und Zeit der Meisterprüfung im Handwerk sind dem Prüfling mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. In der Einladung wird dem Prüfling auch mitgeteilt, welche Arbeits- und Hilfsmittel notwendig oder erlaubt sind. Außerdem wird auf die Folgen von Rücktritt und Nichtteilnahme hingewiesen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bramscher Straße 134-136

    49088 Osnabrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 6929-0

    Fax: 0541 6929-104

    E-Mail: info@hwk-osnabrueck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.07.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English