Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Bekanntgabe von Ort und Zeit
Handwerksmeisterprüfung - Einladung
Beschreibung
Ort und Zeit der Meisterprüfung im Handwerk sind dem Prüfling mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. In der Einladung wird dem Prüfling auch mitgeteilt, welche Arbeits- und Hilfsmittel notwendig oder erlaubt sind. Außerdem wird auf die Folgen von Rücktritt und Nichtteilnahme hingewiesen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Hinweise für Georgsmarienhütte: Handwerksmeisterprüfung - Einladung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.07.2010