Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Bekanntgabe von Ort und Zeit

    Handwerksmeisterprüfung - Einladung

    Beschreibung

    Ort und Zeit der Meisterprüfung im Handwerk sind dem Prüfling mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. In der Einladung wird dem Prüfling auch mitgeteilt, welche Arbeits- und Hilfsmittel notwendig oder erlaubt sind. Außerdem wird auf die Folgen von Rücktritt und Nichtteilnahme hingewiesen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunschweiger Straße 53

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Fax: 05121 33836

    Telefon Festnetz: 05121 162-0

    E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.07.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English