Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Bekanntgabe von Ort und Zeit
Handwerksmeisterprüfung - Einladung
Beschreibung
Ort und Zeit der Meisterprüfung im Handwerk sind dem Prüfling mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. In der Einladung wird dem Prüfling auch mitgeteilt, welche Arbeits- und Hilfsmittel notwendig oder erlaubt sind. Außerdem wird auf die Folgen von Rücktritt und Nichtteilnahme hingewiesen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.07.2010