Sachverständige für den Bereich der Landwirtschaft: Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Beschreibung
Zu den Aufgaben der zuständigen Stelle gehört es, Sachverständige zur Erstellung von Gutachten zu bestellen und zu vereidigen.
Die Bestellungskörperschaften führen über die von ihnen bestellten und vereidigten Sachverständigen Verzeichnisse und erteilen hiermit gegenüber Interessierten Auskunft. Die einzelnen Verzeichnisse sind teilweise in Datenbanken zusammengefasst.
- Bundeseinhetliche Sachverständigen-Datenbank des HandwerksIn dieser Datenbank können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für ein spezielles Handwerk nach Kammerbezirk und/oder Ort des Firmensitzes und/oder Name des Sachverständigen gezielt gesucht werden.
- IHK-SachverständigenverzeichnisDie IHKs führen für die von den Industrie- und Handelskammern, den Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein offizielles Sachverständigenverzeichnis.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kammer.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.07.2010