Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Zulassung

    Handwerksmeisterprüfung: Zulassung

    Beschreibung

    Um eine Meisterprüfung im Handwerk ablegen zu können, muss ein Zulassungsantrag bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

    Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Es darf maximal eine dreijährige vorangegangene Berufstätigkeit verlangt werden. Auf die Zeit der Berufstätigkeit anzurechnen ist

    • der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule
      • bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr,
      • bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren,
    • Tätigkeit als Selbstständiger, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll,
    • eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.

    In Ausnahmefällen und bei Nachweis ausländischer Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland kann der Antragsteller/ die Antragstellerin von den o.g. Voraussetzungen ganz oder teilweise befreit werden.

    Für die Zulassung zur Meisterprüfung in zulassungsfreien Handwerken genügt ein Gesellen- oder Abschlussprüfungsabschluss. Teil III der Meisterprüfung kann auch vor einem Gesellenabschluss abgelegt werden.

    Die Zulassung wird vom Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses ausgesprochen. Hält der Vorsitzende die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer bzw. dem Meisterprüfungsausschuss.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 6

    21335 Lüneburg

    Hausanschrift

    Burgplatz 2+2a

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 1201-0

    Fax: 04131 712-201

    Telefon Festnetz: 04131 712-0

    Fax: 0531 1201-333

    E-Mail: info@hwk-bls.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Zulassungsvoraussetzungen

    • bestandene Gesellenprüfung
      • in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, oder
      • in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder
    • eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
    • bestandene Prüfung nach § 45 oder § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Handwerksordnung (HwO)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer am 05.07.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Handwerksmeisterprüfung: Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English