• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Zulassung

Handwerksmeisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen oder -leistungen

Beschreibung

Bei einer Meisterprüfung im Handwerk sind Sie von der Ablegung einzelner Prüfungsteile der Meisterprüfung befreit, wenn Sie eine dem jeweiligen Teil der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt haben.

Sie sind von der Ablegung der Teile III und IV befreit, wenn Sie die Meisterprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden haben.

Haben Sie andere deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen mit Erfolg abgelegt, werden Sie auf Antrag von einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreit, wenn bei diesen Prüfungen mindestens die gleichen Anforderungen gestellt werden wie in der Meisterprüfung. Der Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichgestellt sind ausländische Diplome nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Handwerksordnung (HwO). Über Befreiungen auf Grund anderer ausländischer Bildungsabschlüsse entscheidet der Meisterprüfungsausschuss auf Antrag.

Sie werden auf Antrag von der Ablegung der Prüfung in gleichartigen Prüfungsbereichen, Prüfungsfächern oder Handlungsfeldern befreit, wenn Sie die Meisterprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe bestanden haben oder eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt haben.

Die Befreiung von Prüfungsteilen oder -leistungen wird auf dem Prüfungszeugnis vermerkt.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer oder den Prüfungsausschuss.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Adresse

Hausanschrift

Burgplatz 2+2a

38100 Braunschweig

Hausanschrift

Friedensstraße 6

21335 Lüneburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 0531 1201-0

Telefon Festnetz: 04131 712-0

Fax: 04131 712-201

Fax: 0531 1201-333

E-Mail: info@hwk-bls.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 05.07.2010

Version

Technisch erstellt am 18.02.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024