Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Zulassung

    Handwerksmeisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen oder -leistungen

    Beschreibung

    Bei einer Meisterprüfung im Handwerk sind Sie von der Ablegung einzelner Prüfungsteile der Meisterprüfung befreit, wenn Sie eine dem jeweiligen Teil der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt haben.

    Sie sind von der Ablegung der Teile III und IV befreit, wenn Sie die Meisterprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden haben.

    Haben Sie andere deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen mit Erfolg abgelegt, werden Sie auf Antrag von einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreit, wenn bei diesen Prüfungen mindestens die gleichen Anforderungen gestellt werden wie in der Meisterprüfung. Der Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichgestellt sind ausländische Diplome nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Handwerksordnung (HwO). Über Befreiungen auf Grund anderer ausländischer Bildungsabschlüsse entscheidet der Meisterprüfungsausschuss auf Antrag.

    Sie werden auf Antrag von der Ablegung der Prüfung in gleichartigen Prüfungsbereichen, Prüfungsfächern oder Handlungsfeldern befreit, wenn Sie die Meisterprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe bestanden haben oder eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt haben.

    Die Befreiung von Prüfungsteilen oder -leistungen wird auf dem Prüfungszeugnis vermerkt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer oder den Prüfungsausschuss.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunschweiger Straße 53

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Fax: 05121 33836

    Telefon Festnetz: 05121 162-0

    E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.07.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English