• Ochtersum (Landkreis Wittmund, Niedersachsen)
Gesellenprüfung Zulassung bei bereits vorhandenen Zeiten der Berufstätigkeit in diesem Beruf

Gesellenprüfung: Zulassung zur Externenprüfung

Beschreibung

Zur Gesellenprüfung können Sie auch zugelassen werden, wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit  kann ganz oder teilweise abgesehen werden. Dazu müssen Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden dabei berücksichtigt.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).

erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Zulassungsformular
  • Nachweise über Art und Dauer der Tätigkeit
  • Berufs- oder Ausbildungszeugnisse
  • ggf. andere Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Für die Externenprüfung fallen Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 29.06.2010

Version

Technisch erstellt am 18.02.2010

Technisch geändert am 24.02.2025

Stichwörter

Ausbildung, Ausbildungsplatz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024