Gesellenprüfung Zulassung bei bereits vorhandenen Zeiten der Berufstätigkeit in diesem Beruf

    Gesellenprüfung: Zulassung zur Externenprüfung

    Beschreibung

    Zur Gesellenprüfung können Sie auch zugelassen werden, wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.

    Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit  kann ganz oder teilweise abgesehen werden. Dazu müssen Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

    Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden dabei berücksichtigt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Zulassungsformular
    • Nachweise über Art und Dauer der Tätigkeit
    • Berufs- oder Ausbildungszeugnisse
    • ggf. andere Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Externenprüfung fallen Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.06.2010

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010

    Technisch geändert am 24.02.2025

    Stichwörter

    Ausbildung, Ausbildungsplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024