• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

Gesellenprüfung: Zulassung - vorzeitig

Beschreibung

Als Lehrling (Auszubildende/Auszubildender) im Handwerk können Sie nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Handwerkskammer (HWK).

Ansprechpartner

Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Kontakt

Telefon Festnetz: 05121 162-0

Fax: 05121 33836

E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • zuletzt erteiltes Berufsschulzeugnis
  • Zwischenprüfungszeugnis
  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes,
    • dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und
    • ihm bis zum vorzeitigen Termin der abschließenden Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können
  • Teilnahmenachweis für die vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
  • vorgeschriebene Berichtshefte / Ausbildungsnachweise

Voraussetzungen

  • überdurchschnittliche Noten auf dem zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis,
  • überdurchschnittliche Noten auf dem Zwischenprüfungszeugnis,
  • überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb,
  • alle Kenntnisse und Fertigkeiten können Ihnen bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung vermittelt werden,
  • Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
  • Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte / Ausbildungsnachweise,
  • die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zur vorgezogenen Prüfung wird nicht unterschritten.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Die Prüfung ist für Lehrlinge (Auszubildende) gebührenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.

Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf hieraus bei der Entscheidung über die Zulassung kein Nachteil erwachsen.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer am 29.06.2010

Version

Technisch erstellt am 18.02.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ausbildung, Verkürzung, Ausbildungsplatz, Gesellenprüfung: Zulassung - vorzeitig

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024