Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

    Gesellenprüfung: Zulassung - vorzeitig

    Beschreibung

    Als Lehrling (Auszubildende/Auszubildender) im Handwerk können Sie nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Handwerkskammer (HWK).

    Ansprechpartner

    Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • zuletzt erteiltes Berufsschulzeugnis
    • Zwischenprüfungszeugnis
    • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes,
      • dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und
      • ihm bis zum vorzeitigen Termin der abschließenden Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können
    • Teilnahmenachweis für die vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
    • vorgeschriebene Berichtshefte / Ausbildungsnachweise

    Voraussetzungen

    • überdurchschnittliche Noten auf dem zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis,
    • überdurchschnittliche Noten auf dem Zwischenprüfungszeugnis,
    • überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb,
    • alle Kenntnisse und Fertigkeiten können Ihnen bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung vermittelt werden,
    • Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
    • Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte / Ausbildungsnachweise,
    • die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zur vorgezogenen Prüfung wird nicht unterschritten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Prüfung ist für Lehrlinge (Auszubildende) gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

    Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.

    Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf hieraus bei der Entscheidung über die Zulassung kein Nachteil erwachsen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer am 29.06.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gesellenprüfung: Zulassung - vorzeitig, Ausbildungsplatz, Verkürzung, Ausbildung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de