• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Gesellenprüfung Zulassung Teil 1

Gesellenprüfung Teil I: Zulassung

Beschreibung

Wenn Sie eine Berufsausbildung mit „gestreckter Gesellenprüfung“ (Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen) absolvieren, benötigen Sie für Teil 1 eine gesonderte Zulassung.

Um zu Teil 1 der Gesellenprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie

  • die die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt haben,
  • Ausbildungsnachweise geführt und ggf. vorgeschriebene Zwischenprüfungen absolviert haben,
  • sich zur Prüfung anmelden bzw. durch Ihren Ausbilder anmelden lassen.

Außerdem muss Ihr Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen sein. Dies gilt nicht, wenn der Eintrag aus einem Grund fehlt, den weder der Lehrling (Auszubildende) noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat.

Über die Zulassung zur Gesellenprüfung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Hält er die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

Unter bestimmten Umständen, z.B. bei verkürzter Lehrzeit, kann der Fall eintreten, dass beide Teile der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit zusammen durchgeführt werden.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Ansprechpartner

Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Kontakt

Telefon Festnetz: 05121 162-0

Fax: 05121 33836

E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Vorgeschriebene Ausbildungsnachweishefte bzw. Berichtshefte
  • Ggf. Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an einer Zwischenprüfung
  • Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Unterweisungsmaßnahmen

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Die Prüfung ist für Lehrlinge (Auszubildende) gebührenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.

Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf hierausbei der Entscheidung über die Zulassung kein Nachteil erwachsen.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 28.06.2010

Version

Technisch erstellt am 18.02.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ausbildungsplatz, Ausbildung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024