Gesellenprüfung: Zeugnis
Beschreibung
Wenn Sie am Ende Ihrer Ausbildung im Handwerk die Gesellenprüfung abgelegt haben, wird Ihnen ein schriftliches Zeugnis ausgestellt.
Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt. Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen können in der Regel online abgerufen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Prüfungsergebnisse oder Prüflingsnummern nicht telefonisch mitgeteilt werden.
Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung dem Prüfling schriftlich mitzuteilen.
Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.
Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Abschlussprüfung der Auszubildenden übermittelt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Ansprechpartner
Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei. Für die englischsprachige und französischsprachige Übersetzung werden ggf. Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.06.2010
Stichwörter
Ausbildung, Ausbildungsplatz