Erstaufforstung
Wenn Sie die Neuanlage von Wald durch Erstaufforstung planen, müssen Sie diese anzeigen. Bei Erstaufforstungen über zwei Hektar Größe, die einer Prüfung oder Vorprüfung ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen sind, ist ein Antrag erforderlich.
Beschreibung
Die Erstaufforstung bedarf der Anzeige bei der Waldbehörde. Die Anzeige hat zwei Monate vor der geplanten Durchführung zu erfolgen. Wenn Sie ein solches Vorhaben planen und mit der erforderlichen Frist anzeigen, prüft die Waldbehörde ggf. unter Beteiligung weiterer beteiligter Fachbehörden innerhalb von sechs Wochen, ob es Gründe für eine Untersagung gibt.
Erstaufforstungen von über zwei Hektar Größe, die einer Prüfung oder Vorprüfung ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen sind, bedürfen nach Antrag bei der Waldbehörde der Genehmigung.
Die Waldbehörde kann auf die Anzeige hin, oder mit der Genehmigung Auflagen erteilen. Auch kann sie die Genehmigung befristen.
Nach verstreichen der Anzeigefrist, bzw. nach dem Erhalt der Genehmigung können Sie Ihre Planungen umsetzen.
Ansprechpartner
Für Kreis Schaumburg (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Anzeigender/ Antragsteller (Name, Anschrift), Datum, Unterschrift
Beschreibung der Erstaufforstung inkl. Begründung
Beschreibung der Erstaufforstung mit Angaben zur Fläche, die aufgeforstet werden soll:
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Flächengröße, Größe der Aufforstungsfläche,
-Lageplan/ Flurkartenausschnitt bzw. Karte als Luftbild mit eingezeichneter Fläche der Erstaufforstung
- bisherige Nutzung
- Angaben zum geplanten Zeitraum der Durchführung
-Angabe zu geplanten Gehölzarten, Pflanzverband, Pflanzverfahren -Eigentumsnachweis der Erstaufforstungsfläche (Aktueller Grundbuchauszug, Katasterauszug oder Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung)
- Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche ist, ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Erstaufforstung erforderlich
Voraussetzungen
Formlose schriftliche Anzeige, bzw. formloser schriftlicher Antrag bei Erstaufforstungen von über zwei Hektar Größe
Anzeigender/ Antragsteller (Name, Anschrift), Datum, Unterschrift
Beschreibung der Erstaufforstung inkl. Begründung
Beschreibung der Erstaufforstung mit Angaben zur Fläche, die aufgeforstet werden soll:
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Flächengröße, Größe der Aufforstungsfläche,
-Lageplan/ Flurkartenausschnitt bzw. Karte als Luftbild mit eingezeichneter Fläche der Erstaufforstung
- bisherige Nutzung
- Angaben zum geplanten Zeitraum der Durchführung
-Angabe zu geplanten Gehölzarten, Pflanzverband, Pflanzverfahren -Eigentumsnachweis der Erstaufforstungsfläche (Aktueller Grundbuchauszug, Katasterauszug oder Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung)
- Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche ist, ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Erstaufforstung erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre Anzeige bzw. Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Waldbehörde ein.
Das weitere Verfahren läuft wie folgt ab:
Prüfung der Unterlagen durch die Waldbehörde.
Ggf. werden andere Fachbehörden beteiligt.
Prüfung und ggf. Aufnahme von Auflagen und Entscheidung über die Anzeige/ den Antrag.
Bei einer Anzeige können Sie nach Zusage der Waldbehörde bzw. frühesten nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten mit der Durchführung der Erstaufforstung beginnen.
Bei Erteilung einer Genehmigung wird der Genehmigungsbescheid an Sie übermittelt
Fristen
Bei einer Anzeige haben Sie einer Frist von zwei Monaten
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall sechs Wochen nach Zugang der Anzeige.
Bei Erstaufforstung über zwei Hektar, die einer Prüfung oder Vorprüfung ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen sind und die einer Genehmigung bedürfen ist die Dauer abhängig von der Komplexität des Vorhabens.
Weitere Informationen
Formlose schriftliche Antragsstellung erforderlich.
Einzelne Waldbehörden halten für die Leistung Formulare zum Download bereit.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.01.2024
Stichwörter
Schäden im Wald, umgestürzte Bäume, ValidierungML, Wald, Revier, Stadtforst