Prüfingenieure für Standsicherheit: Anerkennung
Beschreibung
Prüfingenieure/innen prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Prüfingenieure/innen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Die Anerkennung als Prüfingenieur/in für Standsicherheit erfolgt nur, wenn die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für den Fachbereich Standsicherheit (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllt ist und nachgewiesen werden konnte. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine mündliche Prüfung.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1 41
30001 Hannover
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Kopie der Abschluss und Befähigungszeugnisse
- Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
- Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
- Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse)
Formulare
Der Antrag ist formlos möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühr ab 540.0 EUR bis 2150.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss das 35. Lebensjahr vollendet und darf das 60. Lebensjahr zur Zeit der Antragsstellung noch nicht überschritten haben.
Weitere Informationen
Hinweise für Georgsmarienhütte: Standsicherheit: Prüfingenieur/in - Anerkennung
Hinweise für Georgsmarienhütte: Standsicherheit: Prüfingenieur/in - Anerkennung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.03.2011
Stichwörter
Prüfingenieurin