• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Bezirksschornsteinfeger Bestellung

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. –fegerin werden

Sie möchten eine Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. – fegerin erhalten? Dafür müssen Sie von der zuständigen Behörde bestellt werden.

Beschreibung

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Kehrbezirk bestellt ist. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 26.11.2008 (geändert durch Art. 1 G. v. 17.07.2017) werden freigewordene oder freiwerdende Kehrbezirke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Das Auswahlverfahren und die Bestellung zum bBSF richtet sich hierbei im Grundsatz nach den §§ 9, 9a und 10 SchfHwG. Dementsprechend hat die jeweils zuständige Behörde freie Kehrbezirke öffentlich auszuschreiben und die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden veröffentlicht auf der Internetseite der zuständigen Behörde oder auf dem Verwaltungsportal des Bundes.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Zuständig sind die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte.

Ansprechpartner

Landkreis Celle - Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Trift 26 B

29221 Celle

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 3211

29232 Celle

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05141 916-1001

Fax: 05141 916-1099

E-Mail: ea@lkcelle.de

Bankverbindung

Kreiskasse Celle

Empfänger: Kreiskasse Celle

IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

BIC: NOLADE21CEL

Bankinstitut: Sparkasse Celle

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 05.02.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Die zuständige Behörde gibt in der Ausschreibung an, welche Unterlagen vorzulegen sind Insbesondere kann die zuständige Behörde die Vorlage folgender Unterlagen verlangen:

  • die schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, den Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerberin enthält,
  • den tabellarischen Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält,
  • den Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle,
  • die Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworben wurde, die Unterlagen und Bescheinigungen, die nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegen sind,
  • die Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten und über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
  • die Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
  • die Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate vor Veröffentlichen der Ausschreibung gegen den Bewerber oder die Bewerberin
  • strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind,
  • ein strafgerichtliches Strafverfahren anhängig geworden ist oder
  • ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist,
  • die Angabe des Bewerbers oder der Bewerberin zur Rangfolge bevorzugter Kehrbezirke und
  • den Nachweis über die derzeitige Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. –fegerin oder die Erklärung, dass ein solches Amt nicht ausgeübt wird.

Voraussetzungen

Gemäß § 9a SchfHwG können Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrer Person die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen, zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt werden. Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen müssen die Eignung, Befähigung und Leistung nachwiesen werden.

Zusätzliche Voraussetzungen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Antrag gestellt haben bzw. sich beworben haben, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erstellt die zuständige Behörde eine Rangfolge der Bewerber und Bewerberinnen und nimmt die Auswahl zwischen den Bewerbern und Bewerberinnen vor.

Fristen

Die Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder –fegerin ist auf sieben Jahr befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.

Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder –fegerin darf sich frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung für einen konkreten Kehrbezirk erneut auf einen anderen Kehrbezirk bewerben.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag bearbeitet.

Kosten

Die Kosten für die Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder – fegerin betragen gemäß 76.1.2 der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllGO) 328 Euro.

Hinweise (Besonderheiten)

Ohne die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder – fegerin dürfen die daran geknüpften hoheitlichen Tätigkeiten nicht ausgeübt werden.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 26.10.2021

Version

Technisch erstellt am 18.02.2010

Technisch geändert am 17.07.2023

Stichwörter

Handwerk, Rauchfangkehrer, Kaminkehrer, Schlotfeger, Schornsteinfeger, Dienstleistung, Bezirksschornsteinfegerzulassung, Kaminfeger, Bezirksschornsteinfeger, Sottje

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024