Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
Beschreibung
Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung
- zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt,
- umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert,
- in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt (z.B. durch Werbeeinrichtungen),
- von seinem Standort entfernt werden.
Die Genehmigungspflicht betrifft auch
- das nicht nur vorübergehende Entfernen von Zubehör eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, das mit diesem eine erhaltenswerte Einheit bildet sowie
- die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, welche das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen können.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B. kann die Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen angeordnet werden.
Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung
Wer ein Kulturdenkmal besitzt und daran Veränderungen vornehmen möchte, bedarf dafür einer Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde. Das Prozedere regelt das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Denkmalrechtliche Genehmigung.
Wer ein Kulturdenkmal besitzt und daran Veränderungen vornehmen möchte, bedarf dafür einer Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde. Das Prozedere regelt das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Denkmalrechtliche Genehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung nach dem Denkmalrecht ist die untere Denkmalschutzbehörde.
Die untere Denkmalschutzbehörde ist in diesem Fall die Stadt Wunstorf:
Fachbereich Bauordnung
Stiftsstr. 8
31515 Wunstorf
In bestimmten Fällen wird die Einbindung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich werden.
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung nach dem Denkmalrecht ist die untere Denkmalschutzbehörde.
Die untere Denkmalschutzbehörde ist in diesem Fall die Stadt Wunstorf:
Fachbereich Bauordnung
Stiftsstr. 8
31515 Wunstorf
In bestimmten Fällen wird die Einbindung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.
Ansprechpartner
Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Di,. Do., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 17:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-325
Kontaktperson
Herr Mohrhoff
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen
Voraussetzungen
Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung, Bauunterlagen um die Maßnahme beurteilen zu können, Lageplan mit Eintragung der Maßnahme und dessen katastermäßige Bezeichnung. Der Umfang der Bauvorlagen sollte möglichst vor Antragstellung mit uns abgestimmt werden.
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung, Bauunterlagen um die Maßnahme beurteilen zu können, Lageplan mit Eintragung der Maßnahme und dessen katastermäßige Bezeichnung. Der Umfang der Bauvorlagen sollte möglichst vor Antragstellung mit uns abgestimmt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz und sonstige baurechtliche Vorschriften.
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz und sonstige baurechtliche Vorschriften.
Rechtsbehelf
Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden.
Verfahrensablauf
Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung
Bevor der eigentliche Umbau, die Sanierung oder sonstige Arbeiten am Baudenkmal beginnen können, ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde ein entsprechender denkmalrechtlicher Antrag mit Angaben zum Umfang der Arbeiten, die Bauvorlagen und eine ausführliche Beschreibung, zu stellen. Es ist sehr empfehlenswert, vor Antragstellung das Projekt mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzusprechen.
Nach Prüfung dieses Antrages erfolgt die denkmalrechtliche Genehmigung der Arbeiten.
Bevor der eigentliche Umbau, die Sanierung oder sonstige Arbeiten am Baudenkmal beginnen können, ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde ein entsprechender denkmalrechtlicher Antrag mit Angaben zum Umfang der Arbeiten, die Bauvorlagen und eine ausführliche Beschreibung, zu stellen. Es ist sehr empfehlenswert, vor Antragstellung das Projekt mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzusprechen.
Nach Prüfung dieses Antrages erfolgt die denkmalrechtliche Genehmigung der Arbeiten.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung
Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen in der Regel weniger als zwei Monate. Das ist natürlich abhängig vom Umfang der Maßnahme und deren Abstimmung vorab.
Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen in der Regel weniger als zwei Monate. Das ist natürlich abhängig vom Umfang der Maßnahme und deren Abstimmung vorab.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung
Die Erteilung der Genehmigung ist im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes gebührenfrei.
Die Erteilung der Genehmigung ist im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung
Eine frühzeitige Information der Denkmalschutzbehörde und eine rechtzeitige Abstimmung der Arbeiten ermöglichen einen möglichst reibungslosen Ablauf des Verfahrens.
Eine frühzeitige Information der Denkmalschutzbehörde und eine rechtzeitige Abstimmung der Arbeiten ermöglichen einen möglichst reibungslosen Ablauf des Verfahrens.
Weitere Informationen
Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 13.04.2011
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.04.2011
Stichwörter
ValidierungMWK