Beseitigung von Denkmalen Genehmigung

    Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung

    Beschreibung

    Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung

    • zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt,
    • umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert,
    • in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt (z.B. durch Werbeeinrichtungen),
    • von seinem Standort entfernt werden.

    Die Genehmigungspflicht betrifft auch

    • das nicht nur vorübergehende Entfernen von Zubehör eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, das mit diesem eine erhaltenswerte Einheit bildet sowie
    • die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, welche das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen können.

    Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B. kann die Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen angeordnet werden.

    Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung

    Allgemeine Informationen

    Wer ein Kulturdenkmal besitzt und daran Veränderungen vornehmen möchte, bedarf dafür einer Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde. Das Prozedere regelt das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz.



    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Denkmalrechtliche Genehmigung.



    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung

    Zuständig für die Erteilung der Genehmigung nach dem Denkmalrecht ist die untere Denkmalschutzbehörde.

    Die untere Denkmalschutzbehörde ist in diesem Fall die Stadt Wunstorf:

    Fachbereich Bauordnung
    Stiftsstr. 8
    31515 Wunstorf

    In bestimmten Fällen wird die Einbindung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsstraße 8

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Di,. Do., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 17:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-325

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag
    • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung

    Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung, Bauunterlagen um die Maßnahme beurteilen zu können, Lageplan mit Eintragung der Maßnahme und dessen katastermäßige Bezeichnung. Der Umfang der Bauvorlagen sollte möglichst vor Antragstellung mit uns abgestimmt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung

    Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz und sonstige baurechtliche Vorschriften.

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung

    Bevor der eigentliche Umbau, die Sanierung oder sonstige Arbeiten am Baudenkmal beginnen können, ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde ein entsprechender denkmalrechtlicher Antrag mit Angaben zum Umfang der Arbeiten, die Bauvorlagen und eine ausführliche Beschreibung, zu stellen. Es ist sehr empfehlenswert, vor Antragstellung das Projekt mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzusprechen.

    Nach Prüfung dieses Antrages erfolgt die denkmalrechtliche Genehmigung der Arbeiten.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung

    Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen in der Regel weniger als zwei Monate. Das ist natürlich abhängig vom Umfang der Maßnahme und deren Abstimmung vorab.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung

    Die Erteilung der Genehmigung ist im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung

    Eine frühzeitige Information der Denkmalschutzbehörde und eine rechtzeitige Abstimmung der Arbeiten ermöglichen einen möglichst reibungslosen Ablauf des Verfahrens.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wunstorf: Denkmalrechtliche Genehmigung

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 13.04.2011

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.04.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ValidierungMWK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English