• Dötlingen (Landkreis Oldenburg, Niedersachsen)
Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung

Beschreibung

Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.

  • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
  • Art der Planung und Ausführung,
  • Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
  • Berichterstattung,
  • abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

Ansprechpartner

Gemeinde Dötlingen - Amt 6

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 26

Postfach 27799

27801 Dötlingen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung. ; Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.

Kontakt

E-Mail: gemeinde.doetlingen@doetlingen.de

Telefon Festnetz: 04432 950-132

Version

Technisch erstellt am 21.01.2010

Technisch geändert am 09.08.2019

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Bauordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Delmenhorster Straße 6

27793 Wildeshausen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten; https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Kontakt

Telefon Festnetz: 04431 85-958

Fax: 04431 85-215

E-Mail: Bauordnungsamt@oldenburg-kreis.de

Version

Technisch erstellt am 18.07.2022

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 12.04.2011

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 12.04.2011

Version

Technisch erstellt am 18.02.2010

Technisch geändert am 07.03.2025

Stichwörter

ValidierungMWK

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024