Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung

    Beschreibung

    Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

    Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.

    • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
    • Art der Planung und Ausführung,
    • Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
    • Berichterstattung,
    • abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dötlingen - Amt 6

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 26

    Postfach 27799

    27801 Dötlingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04432 950-132

    E-Mail: gemeinde.doetlingen@doetlingen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Delmenhorster Straße 6

    27793 Wildeshausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04431 85-958

    Fax: 04431 85-215

    E-Mail: Bauordnungsamt@oldenburg-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag
    • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

    Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.04.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ValidierungMWK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English