• Westoverledingen (Landkreis Leer, Niedersachsen)
Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung

Beschreibung

Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.

  • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
  • Art der Planung und Ausführung,
  • Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
  • Berichterstattung,
  • abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

Ansprechpartner

Amt für Planung und Naturschutz

Adresse

Hausanschrift

Bergmannstraße 37

26789 Leer

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:  In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich. ; Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:  In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0491 926-1206(Naturschutz)

Telefon Festnetz: 0491 926-1238(Planung)

Telefon Festnetz: 0491 926-1213(Denkmalpflege)

Telefon Festnetz: 0491 926-1221(Geografisches Informationssystem (GIS))

Fax: 0491 926-1751

E-Mail: naturschutz@lkleer.de(Naturschutz)

E-Mail: regionalplanung@lkleer.de(Planung)

E-Mail: denkmalschutz@lkleer.de(Denkmalpflege)

E-Mail: gis@lkleer.de(Geografisches Informationssystem (GIS))

Bankverbindung

Landkreis Leer

Empfänger: Landkreis Leer

IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

BIC: BRLADE21LER

Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

Version

Technisch erstellt am 05.10.2020

Technisch geändert am 05.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 12.04.2011

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 12.04.2011

Version

Technisch erstellt am 18.02.2010

Technisch geändert am 07.03.2025

Stichwörter

ValidierungMWK

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024