Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung

    Beschreibung

    Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

    Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.

    • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
    • Art der Planung und Ausführung,
    • Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
    • Berichterstattung,
    • abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Papenburg - Bauaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1755

    26857 Papenburg

    Hausanschrift

    Hauptkanal rechts 68/69

    26871 Papenburg

    Der barrierefreier Eingang ist direkt beim Besucherparkplatz. (Anfahrt von der Rathausstraße.)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 8:30 - 12:30 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04961 82-146

    E-Mail: bauverwaltung@papenburg.de

    Stichwörter

    Bauen, Bauaufsicht, Bauverwaltung

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2022 (von: Herick, Maike)

    Technisch geändert am 21.02.2024 (von: Mülder, Saskia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag
    • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

    Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 12.04.2011

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.04.2011

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    ValidierungMWK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)