Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Beschreibung
Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.
- Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
- Art der Planung und Ausführung,
- Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
- Berichterstattung,
- abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.
Ansprechpartner
Landkreis Cloppenburg - Planungsamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.
Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 12.04.2011
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.04.2011
Stichwörter
ValidierungMWK