Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Beschreibung
Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.
- Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
- Art der Planung und Ausführung,
- Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
- Berichterstattung,
- abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.
Hinweise für Lindhorst: Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schaumburg oder je nach örtlicher Zuständigkeit bei den Städten Bückeburg, Rinteln oder Stadthagen.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung der Kommunalarchäologe Herr Dr. Lau von der "Schaumburger Landschaft" und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Hinweise für Lindhorst: Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schaumburg oder je nach örtlicher Zuständigkeit bei den Städten Bückeburg, Rinteln oder Stadthagen.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung der Kommunalarchäologe Herr Dr. Lau von der "Schaumburger Landschaft" und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Ansprechpartner
Denkmalschutz / Baudenkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Frau Böger
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
Hinweise für Lindhorst: Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie Auskunft von den zuständigen Stellen.
- formloser Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
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Zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie Auskunft von den zuständigen Stellen.
- formloser Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.
Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Lindhorst: Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Hinweise für Lindhorst: Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 12.04.2011
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.04.2011
Stichwörter
ValidierungMWK
Metainformation
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