Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung

    Beschreibung

    Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

    Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.

    • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
    • Art der Planung und Ausführung,
    • Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
    • Berichterstattung,
    • abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

    Ansprechpartner

    63.04 - Bodendenkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    Fax: +49 5351 121-2603

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag
    • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

    Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 12.04.2011

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.04.2011

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    ValidierungMWK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)