Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung

    Beschreibung

    Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

    Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.

    • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
    • Art der Planung und Ausführung,
    • Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
    • Berichterstattung,
    • abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.

    Hinweise für Salzgitter: Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung (IES:Salzgitter)

    Hinweise für Salzgitter: Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Denkmalschutz

    Beschreibung

    Denkmalschutz dient dem Erhalt von besonders schützenswerten historischen Gebäuden - ob Fachwerkhaus oder Gebäude aus jüngerer Bauzeit - Denkmäler gibt es aus fast allen Epochen.

    Die Denkmale sind aufgrund geschichtlicher, baukünstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung schützenswert und sollen somit für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Aus diesem Grund werden die entsprechenden Objekte vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege als Bau-, Boden- und Naturdenkmal eingetragen.

    Ziel der Unteren Denkmalschutzbehörde ist es, in Zusammenarbeit mit dem Denkmalbesitzer, diese Schätze für die Zukunft zu sichern. Die rechtliche Grundlage für den Denkmalschutz in Niedersachsen ist das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) vom 30. Mai 1978 (in der aktuell gültigen Fassung). Geschützt werden Kulturdenkmale, dies sind nach dem Gesetz Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale. Der Leitsatz hierzu lautet: „Kulturdenkmale sind zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Im Rahmen des Zumutbaren sollen sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Str. 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Donnerstag 14 - 18 Uhr Die anderen Tage nur mit Terminvergabe

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2020

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag
    • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

    Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 12.04.2011

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.04.2011

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ValidierungMWK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024