Jagderlaubnis Erteilung

    Jagderlaubnis: Mitteilung

    Beschreibung

    Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

    • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
    • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
    • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
    • Verbot der Jagdausübung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 11

    26409 Wittmund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung): Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04462 86-1235

    Fax: 04462 86-1604

    E-Mail: Ordnungsamt@lk.wittmund.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2023 (von: Webservice, Landkreis Wittmund)

    Technisch geändert am 11.02.2025 (von: Webservice, Landkreis Wittmund)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendjagdschein, Jägerprüfung, Umwelt und Jagd, Vorbereitungskurs, Jäger, Ausstellung, Landwirtschaft, Jungjäger, Jagdschein, teilnehmen, Jagd, Anmeldung, Verlängerung, Ausländerjagdschein, Antrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024