Jagderlaubnis: Mitteilung
Beschreibung
Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:
- die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
- das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
- Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
- Verbot der Jagdausübung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1353
49375 Vechta
Kontakt
Kontaktperson
Jagd- und Waffenbehörde
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.06.2017
Stichwörter
Antrag, teilnehmen, Verlängerung, Anmeldung, Landwirtschaft, Ausländerjagdschein, Vorbereitungskurs, Jagdschein, Jungjäger, Jagd, Jäger, Umwelt und Jagd, Jugendjagdschein, Ausstellung, Jägerprüfung