Jagderlaubnis Erteilung

    Jagderlaubnis: Mitteilung

    Beschreibung

    Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

    • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
    • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
    • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
    • Verbot der Jagdausübung.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05931 44-0

    Fax: 05931 44-3621

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Emsland - Ordnungsangelegenheiten, Aschendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 32

    26871 Aschendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 65

    26882 Aschendorf

    Schuldnerberatung: Mi. u. Do. von 08:30 - 12.30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr; Raum 29, Tel.: 04962 501-3151

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr.: 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04962 501-0

    Fax: 04962 501-3200

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Antrag, teilnehmen, Verlängerung, Anmeldung, Landwirtschaft, Ausländerjagdschein, Vorbereitungskurs, Jagdschein, Jungjäger, Jagd, Jäger, Umwelt und Jagd, Jugendjagdschein, Ausstellung, Jägerprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English