Jagderlaubnis Erteilung

    Jagderlaubnis: Mitteilung

    Beschreibung

    Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

    • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
    • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
    • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
    • Verbot der Jagdausübung.

    Hinweise für Osterholz: Jagderlaubnis / Erlaubnisschein

    Allgemeine Informationen

    Jagderlaubnis ist jede Erlaubnis, die der Revierinhaber (Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer) erteilt und die nicht Pacht, Mitpacht oder Unterpacht ist. Es ist zu unterscheiden zwischen der Jagderlaubnis (auch Begehungsrecht genannt), durch die die Befugnis zur Jagdausübung begründet wird, und dem Jagderlaubnisschein (auch Begehungsschein genannt), der zum Nachweis der erteilten Erlaubnis und damit der Jagdbefugnis in einem Jagdbezirk dient.

    Jagderlaubnisse sind nicht übertragbar!

    Die Jagderlaubnis kann für eine bestimmte Zeit oder unbefristet, mit oder ohne ordentlicher Kündigungsmöglichkeit, entgeltlich oder unentgeltlich, für bestimmte Wildarten, eingeschränkt in Bezug auf Zahl, Geschlecht und Alter der zu erlegenden Tiere, beschränkt auf bestimmte Jagdarten oder auf Einzelabschüsse vergeben werden. Das Vertragsverhältnis, auf dem die Jagderlaubnis beruht, kann fristlos gekündigt, und die Jagderlaubnis widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Kündigenden unzumutbar ist.

    Die Zahl der Personen die in einem Jagdbezirk die Jagd ausüben dürfen, ist im Gegensatz zum früheren Recht nicht begrenzt. Auch benötigt der Jagdpächter für die Erteilung einer Jagderlaubnis nicht mehr die Zustimmung des Verpächters (es sei den, diese Zustimmung ist im Jagdpachtvertrag geregelt).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

    Hinweise für Osterholz: Jagderlaubnis / Erlaubnisschein

    Eine allgemeine Anzeigepflicht bei der Jagdbehörde in Bezug auf ständige Jagderlaubnisse ist in Niedersachsen nicht mehr vorgesehen.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-1850

    Fax: 04791 930-1899

    E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Osterholz: Jagderlaubnis / Erlaubnisschein

    Für den Jagderlaubnisschein gibt es keinen amtlichen Vordruck, die Jagdbehörde bzw. jagdliche Vereinigungen oder Jagdzeitschriften bieten Muster an.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Osterholz: Jagderlaubnis / Erlaubnisschein

    §§ 18 und 19 Nds. Jagdgesetz (NJagdG)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Osterholz: Jagderlaubnis / Erlaubnisschein

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausländerjagdschein, Vorbereitungskurs, Jungjäger, Ausstellung, Jugendjagdschein, Jäger, Jägerprüfung, Jagdschein, Landwirtschaft, teilnehmen, Anmeldung, Jagd, Verlängerung, Umwelt und Jagd, Antrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de