Jagderlaubnis: Mitteilung
Beschreibung
Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:
- die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
- das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
- Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
- Verbot der Jagdausübung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Ordnung und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.06.2017
Stichwörter
Verlängerung, teilnehmen, Jagdschein, Jungjäger, Jagd, Ausstellung, Anmeldung, Umwelt und Jagd, Jugendjagdschein, Ausländerjagdschein, Landwirtschaft, Vorbereitungskurs, Antrag, Jäger, Jägerprüfung