Jagderlaubnis Erteilung

    Jagderlaubnis: Mitteilung

    Beschreibung

    Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

    • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
    • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
    • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
    • Verbot der Jagdausübung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Gronau (Leine) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Antrag, teilnehmen, Verlängerung, Anmeldung, Landwirtschaft, Ausländerjagdschein, Vorbereitungskurs, Jagdschein, Jungjäger, Jagd, Jäger, Umwelt und Jagd, Jugendjagdschein, Ausstellung, Jägerprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English