Jagderlaubnis: Mitteilung
Beschreibung
Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:
- die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
- das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
- Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
- Verbot der Jagdausübung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Für Kreis Northeim (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.06.2017
Stichwörter
Verlängerung, teilnehmen, Jagdschein, Jungjäger, Jagd, Ausstellung, Anmeldung, Umwelt und Jagd, Jugendjagdschein, Ausländerjagdschein, Landwirtschaft, Vorbereitungskurs, Antrag, Jäger, Jägerprüfung