Jagderlaubnis: Mitteilung
Beschreibung
Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:
- die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
- das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
- Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
- Verbot der Jagdausübung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Goslar - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 34 52
38634 Goslar
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr, 13:45 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bei uns erhalten Sie neben unseren eigenen Dienstleistungen Erstauskünfte zu allen Bereichen der Stadtverwaltung. Für Detailfragen leiten wir Sie gern an die fachlich zuständige Stelle weiter.
Stadt Goslar - Stadtforst
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Öffnungszeiten
Mo - Fr: 8:30 - 12:30 und 14:00-15:00 Uhr Do zusätzlich: 15:00 - 17:00 Uhr
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Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.06.2017
Stichwörter
Jugendjagdschein, Jägerprüfung, Umwelt und Jagd, Vorbereitungskurs, Jäger, Ausstellung, Landwirtschaft, Jungjäger, Jagdschein, teilnehmen, Jagd, Anmeldung, Verlängerung, Ausländerjagdschein, Antrag