Jagderlaubnis: Mitteilung
Beschreibung
Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:
- die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
- das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
- Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
- Verbot der Jagdausübung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Versammlungs-, Waffen-, Sprengstoff- und Jagdrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag : nach Vereinbarung Dienstag : nach Vereinbarung Mittwoch : nach Vereinbarung Donnerstag : nach Vereinbarung Freitag : nach Vereinbarung Samstag : geschlossen Sonntag : geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 4701((Bürgertelefon))
Fax: 0531 4705995
E-Mail: Gewerbe.ordnung@braunschweig.de
E-Mail: fundbuero@braunschweig.de
E-Mail: versammlung@braunschweig.de
E-Mail: jagdrecht@braunschweig.de
E-Mail: waffenrecht@braunschweig.de
Stichwörter
Waffenbehörde, Jagdwesen, Fischereiwesen, Untere Jagdbehörde
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.06.2017
Stichwörter
Jugendjagdschein, Jägerprüfung, Umwelt und Jagd, Vorbereitungskurs, Jäger, Ausstellung, Landwirtschaft, Jungjäger, Jagdschein, teilnehmen, Jagd, Anmeldung, Verlängerung, Ausländerjagdschein, Antrag