Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

    Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

    Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

    Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen

    Allgemeine Informationen

    Anhand von gutachterlichen Stellungnahmen und den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird in einem förmlichen Verfahren über die Zulässigkeit der o.a. Bauvorhaben und deren späteren Betrieb entschieden.

    Das gesamte Verfahren unterliegt strengen Formvorschriften mit umfangreichen Beteiligungsrechten der Nachbarschaft. Nach Abschluss der Verfahren genießt der Betreiber im Falle einer Genehmigung jedoch umfangreichen Bestandsschutz. Aus Anlass von berechtigten Nachbar-Beschwerden kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Stand der verfügbaren Technik später nur noch eine Nachbesserung, nicht aber die Einstellung und Beseitigung der Anlage verlangt werden.



    Allgemeine Informationen

    Anhand von gutachterlichen Stellungnahmen und den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird in einem förmlichen Verfahren über die Zulässigkeit der o.a. Bauvorhaben und deren späteren Betrieb entschieden.

    Das gesamte Verfahren unterliegt strengen Formvorschriften mit umfangreichen Beteiligungsrechten der Nachbarschaft. Nach Abschluss der Verfahren genießt der Betreiber im Falle einer Genehmigung jedoch umfangreichen Bestandsschutz. Aus Anlass von berechtigten Nachbar-Beschwerden kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Stand der verfügbaren Technik später nur noch eine Nachbesserung, nicht aber die Einstellung und Beseitigung der Anlage verlangt werden.



    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern, der Region Hannover, den Landkreisen, kreisfreien Städten oder großen selbstständigen Städten.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen

    Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Ansprechpartenr auf oder vereinbaren Sie einen Termin.

    Formulare und Anleitungen zum Ausfüllen können auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz heruntergeladen werden.

    Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Ansprechpartenr auf oder vereinbaren Sie einen Termin.

    Formulare und Anleitungen zum Ausfüllen können auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz heruntergeladen werden.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-2706

    Fax: 04261 983-2729

    E-Mail: bauamt@lk-row.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Elfenweg 15

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 506-200

    Fax: 04721 506-260

    E-Mail: poststelle@gaa-cux.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    /-1400

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 15-1400

    Fax: 04131 15-1401

    E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niedersachsen: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Erteilung

    Für die Beantragung der Genehmigung steht das elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellungsprogramm ELiA zur Verfügung; die erforderlichen Unterlagen sind dem dort hinterlegten Formularsatz zu entnehmen. Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde vor Antragstellung wird empfohlen.

    Hingewiesen wird auf den Leitfaden für Antragsteller.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen.

    In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, können diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert werden.

    Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist – in der Regel innerhalb von 7 Monaten nach Vollständigkeit des Genehmigungsantrags, im vereinfachten Verfahren innerhalb von 3 Monaten - über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Fristen

    Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Niedersachsen: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Erteilung

    Über den Genehmigungsantrag ist innerhalb einer Frist von sieben Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags, in vereinfachten Verfahren innerhalb einer Frist von drei Monaten, zu entscheiden. Die zuständige Behörde kann die Frist um jeweils drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist.

    7 Monate

    3 Monate (im vereinfachten Verfahren)

    Kosten

    Hinweise für Niedersachsen: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Erteilung

    Die Gebühren für Genehmigungsverfahren nach BImSchG berechnen sich nach lfd. Nr. 44.1.1 bis 44.1.5 der Anlage 1 zu § 1 Abs.1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO).

    Die Gebühren sind unter anderem abhängig von den Errichtungskosten der Anlage und ergeben sich im Laufe des Verfahrens

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Niedersachsen: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Erteilung

    Das Antragstellungsprogramm ELiA kann auf der Internetseite der Gewerbeaufsichtsverwaltung kostenlos heruntergeladen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 31.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Genehmigung, Immissionsschutz, immissionsschutzrechtlich, genehmigungsbedürftig, Umwelteinwirkungen, Anlage, Betrieb, Errichtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)